Rechtsverordnung gültig ab Montag, den 26. Oktober 2020

Für den Sport sind die Verschärfungen eher glimpflich. Bis 100 Personen draussen oder 50 Personen drinnen bei Veranstaltungen ohne festen Sitzplatz. Trainings- und Wettkampfbetrieb unterliegen zunächst immer den den jeweiligen Hygienschutzvorschriften der Organisatoren, bzw. Sportstätten, wie bislang üblich. AHA und Lüften sollte inzwischen jeder verinnerlicht haben. Trotzdem können sich täglich Anpassungen ergeben. Den aktuellen allegemeinen Stand seht Ihr hier

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