Aktualisierte Eindämmungsverordnung mit Lockerungen für den Sport!

Wir kommen langsam von der Stelle. Die Kollegen vom Hamburger Sportbund haben die wichtigsten Änderungen, gültig von Mittwoch, den 1. Juli 2020, so zusammengefaßt:

  • Sport mit Körperkontakt und ohne Abstand ist  für Gruppen von bis zu 10 Personen wieder möglich.
  • Das gilt für Sport in und auf öffentlichen, schulischen und privaten Sportanlagen, im Freien wie in geschlossenen Räumen. Sportarten beispielsweise wie Beachvolleyball, Rudern (alle Großboote), Segeln, Kampfsport oder Tennis (Doppel) können damit in ihren gewohnten Betrieb zurückkehren. Entsprechende Schutzkonzepte sind bei Sportarten in geschlossenen Räumen nach § 6 zu erstellen und die Kontaktnachverfolgung nach §7 ist einzuhalten.  
  • Alle Schwimmbäder sowie Natur- und Sommerbäder dürfen wieder öffnen (welche Bäder der Bäderland geöffnet werden, finden Sie unter www.baederland.de)
  • Die Nutzung angeschlossener Saunabereiche bleibt untersagt.

Mitglieder- und Vereinsversammlungen

  • Mitgliederversammlungen und Gremiensitzungen  von Vereinen sind bereits seit der letzten Verordnung wieder erlaubt. Die spezifischen Regelungen entnehmen Sie bitte der Verordnung in §10.
  • Für Veranstaltungen gelten nun die folgenden Regelungen: Veranstaltungen sind unter Auflagen zur Kontaktrückverfolgung sowie Hygiene- und Schutzvorkehrungen wieder erlaubt. Die zulässige Teilnehmerzahl hängt unter anderem davon ab, ob die Veranstaltung unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen stattfindet. Bei Veranstaltungen im Freien mit festen Sitzplätzen dürfen bis zu 1000 Personen teilnehmen (in geschlossenen Räumen bis zu 650), ohne feste Sitzplätze im Freien bis zu 200 Personen (in geschlossenen Räumen bis 100). Wird Alkohol ausgeschenkt, reduziert sich die Höchstzahl bei Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze um jeweils die Hälfte.

Die komplette Eindämmungsverordnung gültig zunächst bis zum 31. August 2020 kann im Link eingesehen werden.

FHH

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