COVID-19 FAQ: Sport - Hamburg.de informiert
Seit dem 30.6 gilt die neue Eindämmungsverordnung der Stadt Hamburg. Für den Sport in der Active City ergeben sich einen Menge Details neben den 3 Faustregeln:
- bis zu 10 Personen
- Allgemeine Abstandsregeln
- Hygieneschutzrichtlinien
- Welche Abstandsregelungen gelten beim Sporttreiben?
- Welche Hygieneregelungen gelten beim Sporttreiben?
- Wo darf Sport betrieben werden?
- Welche Sportarten sind erlaubt?
- Wann werden die bezirklichen Sportanlagen wieder geöffnet?
- Wie groß dürfen Trainingsgruppen sein?
- Sind Auswechselspieler erlaubt?
- Zählen Trainerinnen und Trainer oder Übungsleiterinnen und -leiter zu der Zehn-Personen-Gruppe?
- Sind Wettkämpfe wieder zulässig?
- Müssen die Kontaktdaten aller Teilnehmer*innen am Sportangebot im Freien und in geschlossenen Räumen dokumentiert werden?
- Muss ich beim Sporttreiben eine Maske tragen?
- Dürfen Umkleiden und Duschen in den Sportstätten wieder genutzt werden?
- Dürfen in Mehrfeldhallen alle Felder genutzt werden? Was ist mit Beachvolleyballfeldern?
- Sind Reitställe wieder geöffnet?
- Dürfen die Bewegungsinseln oder andere frei zugängliche Sportgeräte beziehungsweise -anlagen wieder genutzt werden?
- Darf ich wieder schwimmen gehen?
- Dürfen Gaststätten auf Vereinsgeländen und Vereinsgebäude wieder öffnen?
- Welche Regeln gelten für Wassersport?
Zur Komplettübersicht, geht es hier lang.
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