Info für Versicherte

Versicherungsschutz im Rahmen der Haftpflicht- und Unfallversicherung besteht für die versicherten Personen auch bei satzungsfremden Tätigkeiten, soweit diese als Ersatztätigkeiten aufgrund von Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona- Virus (SARS-CoV-2) vom Verein organisiert werden.
Diese Vereinbarung gilt vorerst befristet bis zum 01.10.2020.

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