Öffnung der Schulsporthallen in den Sommerferien 2020

Zur Öffnung der Schulsporthallen gibt es, zwischen LSP (Landessportamt), SBH (SchulBauHamburg) /GMH (Gebäudemanagement Hamburg), Bezirken und HSB (Hamburger Sport Bund) abgestimmte Regelungen. Die Regelungen gelten vorbehaltlich weiteren Verordnungen zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung bis zum Ende der Sommerferien 2020.

Der Geltungsbereich dieser Regelungen umfasst ausschließlich den regulären Vereinssportbetrieb ab 17:00 Uhr und nicht mögliche Sportangebote der Sportvereine im Rahmen des Kinderferienprogramms.

Im Einzelnen gilt,

1. für den Sportbetrieb unter der Woche:

a. Grundsätzlich stehen den Sportvereinen die Schulsporthallen in den Sommerferien unter der Woche in den bisher bestehenden Nutzungszeiten zur Verfügung. Ein gesonderter Nutzungsantrag ist nicht notwendig.

b. Die Schulsporthallen der Grundschulen stehen in den Sommerferien unter der Woche dem Kinderferienprogramm und schulischen Angeboten grundsätzlich bis 16:00 Uhr zur Verfügung. Im Anschluss erfolgt eine Reinigung durch den Schulbauträger. Dem Vereinssport stehen diese Schulsporthallen in der Regel erst ab 17:00 Uhr zur Verfügung. Dies gilt auch für diejenigen Vereine, die eine Nutzungszeit vor 17:00 Uhr haben. In Einzelfällen kann es Angebote im Rahmen des Kinderferienprogramms geben, die eine ganztägige Nutzung der Schulsporthalle vorsehen. Die Vereine werden daher gebeten, sich mit der Schule bzw. dem Träger der Ferienbetreuung (GBS-/GTS-Träger) vor der Nutzung der Schulsporthalle abzustimmen. Eine Übersicht zu den Angeboten des Kinderferienprogramms ist im Internet zu finden unter: Ferienpass-hamburg.de

c. Die Schulsporthallen an den weiterführenden Schulen stehen in den Sommerferien unter der Woche dem Vereinssport in der Regel ganztägig zur Verfügung. Hier ist somit auch eine Nutzung vor 17:00 Uhr grundsätzlich möglich. Für Nutzungszeiten außerhalb der bisher bestehenden Nutzungszeiten ist ein gesonderter Nutzungsantrag bei dem jeweils zuständigen Bezirksamt zu stellen.

2. für den Sportbetrieb am Wochenende:

a. Für den Sportbetrieb am Wochenende stehen ausschließlich die bekannten Pilotsporthallen auf Antrag bei dem zuständigen Bezirksamt zur Verfügung (Halle Barenkrug und Sthamerstraße).

Hinweise:

a. Eine durch die Sportvereine durchgeführte Selbstreinigung ist vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie nicht vorgesehen.

b. Schulsporthallen die sich in der Sanierung befinden oder aufgrund technischer Störungen nicht betriebsbereit sind, stehen dem Vereinssport regulär nicht zur Verfügung. Dies sind u.a. Sporthalle Wandsbek, Regionalhallen Gropiusring,
Zweifeldhalle Marienthal (mindestens bis KW28).

FHH

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