Neuigkeiten des BSV
07.12.2021 10:55 von Betriebssportverband Hamburg e.V.

HIER und auf der rechten Seite unserer Homepage unter BESTANDSERHEBUNG steht das Online-Bestandserhebungsformular zur Verfügung. Bis zum 08.01.2022 ist das Formular freigeschaltet.
Weiterlesen … BESTANDSERHEBUNG 2021
22.11.2021 09:43 von Ulli Krastev
Die neue Rechtsverordnung ist am 20. November 2021 in Kraft getreten. Grundsätzlich gilt:
- Die zeitliche Gültigkeit der Tests beträgt 48 Stunden (PCR-Test) beziehungsweise 24 Stunden (Antigen-Schnelltest).
- Für körpernahe Dienstleistungen (außer: Friseure, Fußpflege, medizinische Behandlungen), Gastronomiebetriebe, Clubs, Bars, Diskos, Tanzveranstaltungen, Freizeitchöre und -orchester sowie Sport in geschlossenen Räumen, Schwimmbäder, Fitness-Studios gilt die 2G-Regel.
- Wer gefälschte Impf-, Genesenen- oder Testnachweise herstellt, beschafft, verkauft, weitergibt oder verwendet, muss nicht nur mit möglichen strafrechtlichen Konsequenzen, sondern auch mit einem Bußgeldverfahren rechnen.
Zu den FAQ:

Logo und FAQ Zusammenfassung - alle Rechte: FHH
Weiterlesen … Sport und Corona - FAQ zur neuen Verordnung der Stadt Hamburg